Zurück

Nutzniessung oder Wohnrecht – Möglichkeiten bis ins hohe Alter in Ihrer Immobilie zu bleiben


Nutzniessung oder Wohnrecht?

Es ist verständlich, dass Personen in der dritten Generation möglichst lange in ihrem Wohneigentum bleiben möchten. Leider ist dies aber nicht immer möglich – sollten sich Probleme in finanzieller Hinsicht oder auch eine erhöhte Pflegebedürftigkeit ergeben, kann ein Verkauf plötzlich zum Thema werden.

Um länger in der Immobilie bleiben zu können oder auch vor einem unerwünschten Verkauf zu schützen, kann die Liegenschaft an die Nachkommen übertragen werden und ein Nutzungsniessungs- oder Wohnrecht begründet werden.

Welche Form sich besser eignet, kommt auf die jeweilige persönliche Situation an. Grundsätzlich bieten sich den Eltern mit der Nutzniessung mehr Rechte als mit dem Wohnrecht – sie können mittels Nutzniessung beispielsweise auch das Objekt vermieten und die Erträge einnehmen. Im Gegenzug haben die Eltern hierbei auch mehr Pflichten – sie müssen ebenfalls für die Hypothek, sonstige Liegenschaftskosten sowie Unterhalt und grössere Reparaturen aufkommen. Zusätzlich versteuern die Nutzniessungsberechtigten den Steuerwert und den Eigenmietwert (oder die Erträge) aus der Liegenschaft. Das Nutzniessungsrecht endet grundsätzlich mit dem Ableben der Berechtigten.

Beim Wohnrecht darf der Wohnberechtigte die Liegenschaft oder bezeichnete Teile davon nur selbst bewohnen und hat kein Recht auf Fremderträge. In der Regel kommt der Berechtige nur für Heiz- und Nebenkosten und den gewöhnlichen Unterhalt auf. Ein Wohnrecht kann zudem unentgeltlich oder entgeltlich begründet werden. In der Steuererklärung wird der Eigenmietwert aufgeführt. Das Wohnrecht endet ebenfalls mit dem Ableben des Berechtigten. Es empfiehlt sich jedoch, bei der Dienstbarkeitsbegründung entsprechende Bedingungen für eine vorzeitige Löschung des Wohnrechts festzuhalten. Dies insbesondere, wenn ein Umzug in ein Alters- und Pflegeheim aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit notwendig wird und das Wohnrecht so nicht mehr ausgeübt werden kann.