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Scheidung: Was passiert mit dem Wohneigentum?


Scheidung: Was passiert mit dem Wohneigentum?

In der Schweiz scheiden sich gemäss Bundesamt für Statistik jedes Jahr rund 16’000 Personen – das entspricht knapp 40% aller Ehen. Eine Scheidung ist emotional und mit vielen negativen Gefühlen behaftet, jedoch müssen danach auch viele Entscheidungen, und zwar möglichst rational, getroffen werden.

Wenn man gemeinsam eine Immobilie zum Eigentum erworben hat, ist die schwierigste Entscheidung, was mit der Immobilie passieren soll. Was Sie für Möglichkeiten haben und was es zu beachten gilt, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag auf.

Die wichtigste Frage vorab – wem gehört die Liegenschaft bei einer Scheidung?

Dies hängt von der gewählten Eigentumsform Ihrer Immobilie ab. Es werden nach Schweizer Recht folgende drei Eigentumsformen unterschieden:

Gesamteigentum

Bei dieser Eigentumsform gehört die Immobile beiden Ehegatten, unabhängig der eingebrachten Eigenmittel und sonstigen Investitionen. Es besteht weder eine Quote noch ein Eigentumsanteil, die Ehegatten verfügen gemeinschaftlich über die gesamte Liegenschaft. Dies bedeutet, dass auch sämtliche Entscheidungen in Bezug auf die Immobilie gemeinsam getroffen werden müssen. Ist dies in Bezug auf eine Scheidung nicht möglich, so muss das Gericht einen Entscheid anordnen.

Miteigentum

Hierbei sind ebenfalls beide Ehegatten Eigentümer, wobei der Eigentumsanteil in Form einer Quote festgelegt und im Grundbuch eingetragen wird. In der Regel erfolgt bei Ehegatten der Erwerb je mit einer Miteigentumsquote von ½, womit dann auch im Scheidungsfall die Immobilie hälftig aufgeteilt wird. Hierbei kann jeder Ehegatte frei über seinen Miteigentumsanteil verfügen. D.h. es wäre sogar ein freier Verkauf eines Miteigentumsanteils möglich, wobei sich dies in der Praxis wohl kaum realisieren lässt. Es ist somit auch hier eine gemeinsame Lösung zu finden, damit ein Gerichtsentscheid vermieden werden kann.

Alleineigentum

Bei Alleineigentum gehört die Immobilie einem Ehegatten. Der alleinige Eigentümer hat hierbei die Entscheidungsfreiheit über die Liegenschaft, wobei sich dies auch im Falle einer Scheidung nicht ändert.


Nun wissen Sie zwar, wem die Immobilie zu wie vielen Anteilen gehört, doch wie soll es weitergehen?

Wir konzentrieren uns bei dieser Frage auf die meistgewählten Eigentumsformen nämlich Mit- bzw. Gesamteigentum. Gemeinsam in der Immobilie zu bleiben ist in den wenigsten Fällen eine Option, sodass Ihnen eigentlich nur zwei Möglichkeiten bleiben. Entweder, ein Ehegatte bleibt in der Immobilie und zahlt den anderen Eigentümer aus, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös anteilsmässig aufgeteilt (bei Mit- oder Gesamteigentum). Die jeweiligen finanziellen Ansprüche festzulegen ist komplex und hängt sowohl von der gewählten Eigentumsform der Immobilie, sowie auch dem gewählten Güterstand ab. Wir empfehlen hierbei in einem ersten Schritt eine unabhängige Marktwertschätzung Ihrer Immobilie erstellen und anschliessend die güterrechtlichen Ansprüche berechnen zu lassen.

Doch was passiert bei einer Scheidung mit der Hypothek?

Wurde die Liegenschaft gemeinschaftlich erworben, so haften in der Regel auch beide Ehegatten solidarisch gegenüber der Bank. Die Bank prüft aufgrund der neuen finanziellen Situation der Ehegatten die Möglichkeiten einer weiteren Finanzierung. Sollten Sie sich entscheiden, dass einer der beiden Partner das Haus übernimmt, so sollte der andere Partner aus dem Hypothekarvertrag entlassen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn genügend Sicherheiten vorhanden sind und die nötige Tragbarkeit (unter Berücksichtigung von Alimenten und Unterhaltsbeiträge) gegeben ist. Soll die Immobilie verkauft werden, sind immer (falls möglich) die laufenden Festhypothekenverträge zu berücksichtigen. Denn bei einer vorzeitigen Auflösung einer Festhypothek werden in der Regel hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zu Gunsten der Bank fällig.

Sie sehen – nebst der emotionalen Belastung bei einer Scheidung wird man auch mit ganz vielen anderen, komplexen Themen konfrontiert. Doch wir lassen Sie nicht im Stich – gerne beraten wir Sie rund um Ihre Immobilie! Kontaktieren Sie uns!